Vorteile von Elena für Arbeitgeber
„ELENA“, der Elektronische Entgeltnachweis steht für eine Vereinfachung bürokratischer Vorgänge. Arbeitnehmerdaten, die zuvor mühsam auf viel Papier festgehalten wurden, erfahren dank „ELENA“ eine zentrale Erfassung und werden so als ein elektronischer Datensatz gespeichert. Es ist ein innovatives Verfahren, welches Bürokratie-Kosten immens senken kann sowie Prozesse und Vorgänge effektiv vereinfacht. Kostenintensiver Papierverbrauch war sozusagen gestern. So weit, so gut, wie aber profitiert der engagierte Arbeitgeber von „ELENA“? Diese Frage soll Inhalt der nachfolgenden Betrachtung sein…
Bürokratie-Minimierung – der richtige Weg!
Bislang ist es gängige Praxis, dass ein Arbeitgeber, sollte sein Arbeitnehmer staatliche Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld, in Anspruch nehmen, verpflichtet ist, den Entgeltnachweis zu erbringen. Als Entgeltnachweis wird eine Bescheinigung benannt, die das jeweilige Beschäftigungsverhältnis beschreibt. Des Weiteren ist es notwendig, einen Einkommensnachweis zu erstellen, der dann an die jeweilige zentrale Verwaltung geschickt wird. Die gängige Praxis zur Übermittlung dieser Nachweise ist bis dato die Papierform. Nun käme „ELENA“, das Verfahren, dass alle Daten bei den zuständigen Behörden und Ämtern abrufbar gestalten bzw. in elektronischer Form übermitteln soll. Hier heißt das Zauberwort dann „Arbeitnehmer Identifizierungskarte“.
„ELENA“ – ein innovatives Signal!
Die Datenbank verfügt über ein beachtliches Potenzial, denn in ihr werden von ca. 40 Millionen Arbeitnehmern umfassende Daten und Informationen gespeichert. Alle diese Daten werden von ihren jeweiligen Arbeitgebern gesammelt, um dann elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung gesendet zu werden. Hier werden Informationen, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuerklasse, Bruttoverdienst, Solidaritätszuschlag, Freibeträge, Lohnsteuerbetrag, Kirchensteuer sowie Kredite vergleichen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gespeichert. Geht es um die Lohnbescheinigung, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten darüber zu informieren, dass seine Daten an die Zentrale Speicherstelle übermittelt werden. Des Weiteren ist es seitens des Arbeitgebers notwendig, die Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass alle Daten in puncto Lohnbescheinigung pünktlich und korrekt, d. h. monatlich, zu übermitteln sind. Diese Fakten zeigen, dass „ELENA“ modern, kommunikativ und effizient, kurzum innovativ ist, denn dieser Elektronische Entgeltnachweis punktet auch bei der Lohnbescheinigung für den Kreditvergleich. Von „ELENA“ geht ein Signal aus, auf das Arbeitgeber setzen sollten, denn es ist längst überfällig, unnötige Bürokratie-Hürden abzubauen. Hier steht aber nicht nur eine Entlastung der Unternehmen von Bürokratiekosten und das buchstäbliche Sparen von Papierkram im Fokus, hier geht es auch um die Vermeidung von Sozialbetrug und eines großen Aufwandes für die Antragsteller. Dank dieser Innovation der Kommunikationstechnik könnten Arbeitgeber endlich aufatmen, denn auch Änderungen werden durch Updates berücksichtigt und das große „Kümmern“ würde endlich der Vergangenheit angehören, was sicher Musik in den Ohren vieler Arbeitgeber wäre, oder?