Gutachten des Normenkontrollrates zum ELENA-Verfahren
Elena – ein Segen für den Bürokratie-Abbau und ein innovatives Signal!
Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz das ELENA- Verfahrensgesetz genannt, war ein Weg in die richtige Richtung, denn es ist statistisch belegt, dass ca. drei Millionen Arbeitgeber jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen ausschließlich in Papierform ausstellen. Diese Nachweise dienen ihren Beschäftigten dazu, Voraussetzungen nachzuweisen, die für den Bezug von bestimmten Leistungen notwendig sind. In der Regel handelt es sich um öffentliche Stellen wie die Arbeitsverwaltung, die auf der Grundlage der ausgestellten Arbeitsbescheinigung, den Anspruch auf Arbeitslosengeld prüft. In der Vergangenheit klaffte eine große Lücke zwischen elektronischer Personalverwaltung Arbeitgeber und elektronischer Sachbearbeitung Behörden, so dass weiterhin auf den traditionellen Informationsträger, das Papier, gesetzt wurde. Wir sprechen hier von einem Medienbruch, der gezielt durch das ELENA-Verfahren beseitigt werden sollte. Statistiken machen deutlich, dass davon ausgegangen werden konnte, dass Unternehmen ab dem Jahr 2012 jährlich mit ca. 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet werden würden.
Die Fakten zum ELENA-Verfahren!
In unserem Sozialsystem sind Informationen zum Einkommen die Grundvoraussetzung für eine detaillierte Leistungsberechnung. Bisheriges Medium war die Papierform. In der Realität sah dies so aus, dass der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer/in ein vorgegebenes Formular ausfüllt, das anschließend der bearbeitenden und zuständigen Behörde übergeben wird. Das ELENA-Verfahren indes hat sich nun der Frage verschrieben, wie beim Arbeitgeber vorliegende Entgeltdaten auf unkomplizierte Weise, einfach und schnell an die berechtigte Behörde zur weiteren Verarbeitung weiterleitet werden.
Die Zielsetzung des ELENA-Verfahrens!
Dieses innovative Verfahren ist auf zwei Zielsetzungen ausgerichtet. Zum einen geht es um längst fälligen Bürokratie-Abbau und zum anderen um innovative Ideenausrichtung. Die erste Zielsetzung wird erreicht, indem es zu einer Beschleunigung der Verfahren und damit zu einer immensen Kosten-Entlastung der Unternehmen kommt. Innovationen finden Eingang in das Verfahren, indem auf eine breite Anwendung qualifizierter Signaturkarten gesetzt wird, die alle Belange der Rechtssicherheit sicherstellen, die im Bereich der elektronischen Kommunikation möglich sind.
Die Ausgestaltung des ELENA-Verfahrens!
„ELENA“ ist das Synonym für Bürokratie-Abbau, d.h.; der Arbeitgeber übermittelt monatlich einen Datensatz an die speichernde Stelle, der gesetzlich festgelegt ist. Hier angekommen, wird eine verschlüsselte Form gewählt, um sie zu speichern. Bei diesem Datensatz handelt es sich um die jeweils notwendigen Angaben für die individuelle Leistungsberechnung. Kommt es zur Freigabe der Daten durch den Bürger, ist es möglich, sie zu entschlüsseln und abzurufen. Diese Datenfreigabe ist mit einer Signaturkarte verbunden.
Der Datenschutz!
Der Datenschutz spielt im ELENA-Verfahren eine große Rolle, und es gelten die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches sowie weitere gesetzlich festgelegte Schutzrechte. Erfolgte die Datenübermittlung durch den Arbeitgeber, so ist die Zentrale Speicherstelle dafür verantwortlich, dass diese sofort überprüft, zweifach verschlüsselt und anschließend gespeichert werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Entschlüsselung nur durch einen legitimierten Abruf des Bürgers möglich ist, ein direkter Zugriff auf die Datenbank ist ausgeschlossen.
Die Signaturkarte!
Diese ist unentbehrlich für die Datenspeicherung, jedoch wird ausgeschlossen, dass eine inhaltliche Information auf die Signaturkarte gelangt. Aber es gibt eine Besonderheit, die darin besteht, die Identitätsnummer des Zertifikates als sogenannten „Tür-Schlüssel“ zu verwenden, um die Daten des Teilnehmers nutzen zu können. Dabei sind die Kosten eines qualifizierten Zertifikates als überschaubar zu werten, denn sie liegen bei ca. 10 Euro für 3 Jahre. Nutzbar ist jede Karte, die mit einer qualifizierten Signatur (Aufladung) versehen werden kann. Hier rücken der digitale Personalausweis, die jeweilige Bankkarte, aber auch die Gesundheitskarte in den Fokus. Erfolgt ein Antrag seitens der Bürger, so ist es auch möglich, die Kosten für das Zertifikat erstattet zu bekommen, so dass jeder Bürger das Anrecht auf diese Sozialleistung verwirklichen kann. Aber die Speicherung der Daten ist nur die eine Seite der Medaille, ferner punktet die Signaturkarte als ein zukunftsweisendes Verfahren, bei dem allerdings auch der gläserne Mensch immer mehr Gestalt annimmt, denn über den Arbeitnehmer von Heute werden alle Daten gespeichert. Das kann zur Folge haben, dass es nach einer erfolgreichen Bewerbung nicht zur ersehnten Einstellung kommt, was wiederum zu Geldproblemen führen kann. Kredite sind in dieser Situation meist der einzige Ausweg, aber wer hat den ultimativen Durchblick in Sachen Konditionen & Anbieter? Diese Problematik ist wie geschaffen dafür, neuen Websites und dem direkten Kreditvergleich eine Chance zu bieten, für viele Arbeitnehmer ein Weg, um eine kurzfristige finanzielle Notlage glücklich zu umschiffen.
Der große Vorteil für die Bürger!
Den Bürgern ist es endlich vergönnt, durch eine schnellere und diskretere Abwicklung ihrer Sozialleistungsverfahren optimal zu profitieren, Arbeitgeber erfahren eine maximale Entlastung von Bürokratiekosten, die wiederum ihrer Wettbewerbsfähigkeit zugute kommt. Sozialbehörden ist endlich eine durchgängige elektronisch effiziente Bearbeitung von Anträgen möglich, bei denen Übertragungsfehler so gut wie ausgeschlossen sind. Diese Innovation der Kommunikationstechnik ist wegweisend sowohl in der Dienstleistungswirtschaft, hier sei besonders auf den direkten Kreditvergleich verwiesen, als auch beim Verbraucher. Somit eröffnen sich völlig neue Anwendungsfelder der elektronischen Kommunikation, auf die man gespannt sein kann…