Einstellung und Löschung
Das ELENA-Verfahren wurde von der Bundesregierung am 03.12.2011 eingestellt. Am 02.11.2011 fand die letzte Sitzung des AK ELENA statt, in der über das weitere Vorgehen während der Einstellung des ELENA-Verfahrens diskutiert und entschieden wurde. Der aktuelle Sachstand des Gesetzgebungsverfahrens wurde über diese Webseite von der ZSS kommuniziert. Die Softwareersteller wurden zudem noch über Mail informiert. Kurz bevor das Aufhebungsgesetz in Kraft trat, wurden die Datenlieferanten aufs neue per Mail darüber informiert, dass das Verfahren eingestellt wurde. Der Ausstieg der Arbeitgeber verlief reibungslos, denn Auswirkungen und Zeitpunkte der nötigen Schritte zum Rückbau des Verfahrens wurden während des Abschaltverfahrens lückenlos kommuniziert.
ELENA-Daten werden bei der ZSS gelöscht
Die Neufassung des Aufhebungsgesetzes (§ 119 SGB IV) schreibt vor, dass alle an die RFV und ZSS übermittelten Daten gelöscht werden. Dies galt auch für alle anderen Daten die in irgendeiner Weise mit dem Verfahren in Zusammenhang gebracht werden konnten. Sie wurden unverzüglich gelöscht. Nach Absatz 2 bleiben RFV und ZSS bestehen, bis ausnahmslos alle Daten gelöscht wurden. Der Rückbau der ZSS wurde eingeleitet und die Datenbanken gelöscht. Somit wurden alle Kommunikationsverbindungen nach der Inkraftsetzung des Gesetzes deaktiviert. Am 06.12.2011 wurde der Datenbankhauptschlüssel im Hardware-Security-Modul gelöscht. Dieser, sowie alle vorhandenen Sicherungen, wurden unwiderruflich gelöscht.
Es wurde in Zusammenarbeit mit der BfDI und der BSI an einem Löschkonzept gearbeitet. Dieses enthielt ein Rollenkonzept welches für die Überwachung und Protokollierung der Löschaktivitäten verantwortlich war. Vom 13 bis 17.02.2012 wurden bei der ZSS und unter Aufsicht des BfDI die ELENA-Daten unwiderruflich gelöscht. Bei der Prüfung entstanden keine Mängel und somit wurde die Löschung erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen.
Aufhebungsgesetz tritt in Kraft
Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnet das ELENA Aufhebungsgesetz welches am 03.12.2011 in Kraft tritt. Ab diesem Datum kann die Zentrale Speicherstelle keine Daten mehr im ELENA-Verfahren annehmen. Die Annahmeprozesse des Kommunikationsservers eXTra-Verfahren und des E-Mail-Servers stehen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist nicht mehr dazu verpflichtet sich monatlich im ELENA-Verfahren zu melden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfällt ebenso die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten.
Gefahren des ELENA-Verfahrens
Auch wenn alle Daten gelöscht wurden, sind sensible Daten in die Hände von Institutionen geraten, die diese für die Kreditvergabe speichern. Viele Klein-Unternehmen mussten einen Kredit aufnehmen, da Ihre Existenz sonst bedroht war. Die meisten nutzten den Kreditvergleich, um einen Überblick über das uferlose Angebot zu bekommen. Auch heute noch kann sich jeder über den Kreditvergleich zu den aktuellsten Konditionen informieren und den idealen Kredit finden.